Die Kommunale Wohnungsgesellschaft Ginsheim-Gustavsburg (KWG) wurde am 01. Januar 1991 in der Rechtsform eines Kommunalen Eigenbetriebes nach dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz vom 09.06.1989 (GVBl. I Seite 154) gegründet. § 1 Abs. 2 der Eigenbetriebssatzung drückt den Zweck der KWG wie folgt aus:
"Zweck des Eigenbetriebes ist es, Wohnungen gemäß § 2 des II. Wohnungsbaugesetzes zu errichten, zu betreuen und zu bewirtschaften. Er kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, insbesondere Grundstücke erwerben, belasten und in Ausnahmefällen auch veräußern, sowie Erbbaurechte vergeben."
In den vergangenen Jahren wurden durch das Unternehmen im Rahmen des Neubaus sowie der Sanierung wesentliche Investitionen getätigt. Mit diesen Bauaufträgen hat das Unternehmen einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilität der Beschäftigung, insbesondere des heimischen Baugewerbes, geleistet. Als solventer Partner ist sie für die Bauwirtschaft ein wichtiger Auftraggeber der Region. Hauptbestandteil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens war in den letzten 10 Jahren die Bestandserhaltung und die komplexe Modernisierung/Sanierung der Wohnhäuser im Bestand. Weiterhin sind in den letzten Jahren im Neubaugebiet „Ginsheim-Nord“ drei Neubauobjekte mit Mietwohnungen errichtet worden.
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft Ginsheim-Gustavsburg -KWG bewirtschaftet in der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg einen Wohnungsbestand von 767 Mietwohnungen in 108 Häusern, bei insgesamt 53.557,50 m² Wohnfläche, und 170 Garagen.
Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebsleitern. Davon ist ein Betriebsleiter nebenamtlich angestellt. Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb aufgrund der Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Betriebskommission in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, soweit nicht durch die Hessische Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz oder diese Satzung etwas anderes bestimmt ist. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses, des Anlagennachweises, des Lageberichts und der Erfolgsübersicht und des Jahresberichts sowie die Zwischenberichterstattung. Sie hat den Eigenbetrieb wirtschaftlich und sparsam zu führen.
Die Betriebskommission besteht aus 12 Mitgliedern; den Vorsitz führt der Bürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg. Die Betriebskommission überwacht die Betriebsleitung und bereitet die nach dem Eigenbetriebsgesetz und dieser Betriebssatzung erforderlichen Beschlüsse der Gemeindevertretung vor.