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Hundesteuer

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die entsprechende „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg“ in der jeweils gültigen Fassung.

Wenn Sie einen Hund anmelden oder abmelden möchten, können Sie dies mit den entsprechenden hier bereit gestellten Formularen tun. Sie erhalten die Formulare aber auch in den beiden Bürgerbüros der Gemeinde.

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Zusatzinformation

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