
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so muss zunächst die Vaterschaft festgestellt werden. Hierzu ist auch die Einwilligung der Mutter des Kindes erforderlich. Die Eltern müssen persönlich beim Standesamt diese Erklärungen abgeben.
Da wir genaue Angaben über Ihre Person benötigen, informieren wir Sie telefonisch individuell, welche Unterlagen vorzulegen sind.