
Das Standesamt kann Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden ausstellen, wenn die Geburt, die Eheschließung, die Begründung einer Lebenspartnerschaft oder der Tod in Ginsheim-Gustavsburg erfolgte.
Die Urkunden können grundsätzlich nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag bezieht. Es können aber auch Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge eine Urkunde verlangen.
Ist der Antragsteller/in nicht persönlich bekannt, muss er sich ausweisen, z. B. durch Personalausweis oder Reisepass.
Die Vorlage einer Vollmacht ist erforderlich, wenn der Antragsteller/in die Urkunde nicht selbst abholt.
Beglaubigungen der genannten Personenstandsurkunden durch das Standesamt sind nicht möglich.
Gebühr:
Für eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde: 10,00 Euro.
Informationen:
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