Beabsichtigt ein deutscher Staatsangehöriger oder eine deutsche Staatsangehörige im Ausland zu heiraten, so verlangen manche Staaten die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis besteht.
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt des Wohnortes.
Da wir genaue Angaben über Ihre Person benötigen, informieren wir Sie telefonisch individuell, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Gebühr:
40,00 Euro, bei Beachtung ausländischen Rechts: 60,00 Euro. Weitere Kosten können anfallen, z. B. für Ausstellung von Urkunden.