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Bürgerservice, Ordnung und Kultur

Beurkundung einer Geburt

Beurkundung einer Geburt

Ist ein Kind in Ginsheim-Gustavsburg geboren, erfolgt die Beurkundung hier beim Standesamt. Die Eltern sind zur Anzeige verpflichtet. Wir informieren Sie telefonisch individuell, welche Unterlagen vorzulegen sind.

Erfolgt die Geburt in einem Krankenhaus, so zeigt die Krankenhausverwaltung dem zuständigen Standesamt die Geburt an.

Gebühr:
Für eine Urkunde 10,00 Euro; für jede weitere Urkunde die Hälfte des Betrages.

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