Bürgerservice, Ordnung und Kultur Beglaubigung
Beglaubigungen von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden durch das Standesamt sind nicht möglich, stattdessen ist eine Urkunde anzufordern. Wir informieren Sie, an welches Standesamt Sie sich wenden müssen.
zum Seitenanfang |
Informationen:
Details: