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Fachbereich Bürgerservice, Ordnung und Kultur

Information zur Gewerbeanmeldung

Der Beginn eines Gewerbebetriebes, dessen Einstellung oder eine Änderung der gemeldeten Daten (z. B. der Adresse oder Tätigkeit) ist nach der Gewerbeordnung umgehend der Gewerbemeldestelle des betreffenden Ortes anzuzeigen.

Die Meldung hat den Zweck, die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen und dient der steuerlichen Erfassung. Hierzu werden die Meldungen auch automatisch an verschiedene Stellen weitergeleitet, z. B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft.

Da die Gewerbemeldung von uns direkt erfasst wird, ist diese persönlich während der Öffnungszeiten und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments vorzunehmen.

Sie können auch vorab telefonisch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.

Gebühren:

Die Anzeige zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes beträgt 25,00 €.

Wenn Sie eine Empfangsbescheinigung nach § 15 Gewerbeordnung wünschen, wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 5,00 € je Gewerbetreibenden erhoben.

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