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Bürgerservice, Ordnung und Kultur

Information zu Auskünften aus dem Gewerbemelderegister

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage oder persönliche Vorsprache bei uns erforderlich. Bitte beachten Sie folgendes:

Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.

Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: z.B. Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (z.B. durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung / Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / ggf. Mahnbescheid).

Die Gebühr für eine Auskunft beträgt je Gewerbebetrieb 15,00 €.

Auskünfte können nur gegen Barzahlung bzw. gegen Vorauszahlung der Gebühr erteilt werden. Die Vorauszahlung entrichten Sie bitte mit Verrech-nungsscheck oder durch Überweisung auf das Konto der Gemeindekasse (Volksbank Mainspitze, BLZ 508 629 03, Konto-Nr. 612) unter Angabe des Zeichens IV/5.1. Als Nachweis fügen Sie Ihrer Anfrage bitte einen Einzahlungsbeleg bei.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch.

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