

Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, erhältlich im Rathaus Gustavsburg.
Wer ein erlaubnispflichtigen Betrieb nach dem Gaststättengesetz betreiben will, muss acht bis 10 Wochen vorher eine gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen. Ein Gaststättenbetrieb ist immer dann gegeben, wenn Speisen und/oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen. Bei Übernahme eines vorher bereits genehmigten Betriebes, kann für eine Übergangszeit von maximal drei Monaten eine vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragt werden.
1. polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (für Antragsteller/in und Ehegatte/n/in, nicht älter als drei Monate)
2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für Antragsteller/in und Ehegatte/n/in, nicht älter als drei Monate)
3. Antrag nach Vordruck
4. Lageplan sowie Grundrissplan der Betriebsräume
5. Pachtvertrag
6. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
7. Belehrung durch das Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz
8. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
9. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Wohnsitz oder Gewerbesitz der letzten 3 Jahre, wird von uns beantragt!)
10. bei Ausländer/n/innen: Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit
Die Gebühr errechnet sich nach Zeitaufwand der Bearbeitung und beträgt mindestens 360,00 €.
Informationen: