

Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit einem Antrag, dem verschiedene Unterlagen beizufügen sind, bei der unteren Verwaltungsbehörde; in Hessen sind das die Gemeinden mit über 7.500 Einwohnern, ansonsten die Landkreise.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Bürgerbüro Gustavsburg und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Der Antrag wird dort vervollständigt und zur abschließenden Bearbeitung an die zuständige Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) weitergeleitet.
Michael Frey / Oliver Bugiel
Telefon: 06134 557963
einbuergerung@gigu.de
Generelle Grundinformationen können Sie auch auf der Website der „Bundesbeauftragten für Ausländerfragen“ www.einbuergerung.de, sowie direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt www.rp-darmstadt.hessen.de (Navigationsleiste Ausländer & Migration) abrufen.