

Sachbearbeiterin Antje Schneewolf
Informationen zum Fundbüro
Das Fundbüro nimmt alle Gegenstände an, die im Ortsgebiet gefunden wurden. Auch bei den Bürgerbüros können Fundgegenstände abgegeben werden - sie werden dann an das zentrale Fundbüro weitergeleitet.
Das Fundbüro verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten. Sollte sich in dieser Zeit kein Verlierer melden, hat der Finder die Möglichkeit, das Eigentum zu erwerben.
Sie haben einen Gegenstand verloren:
In diesem Fall ist es notwendig, beim Fundbüro der Gemeindeverwaltung nachzufragen.
Bei Fundsachen, aus denen die Personalien des Verlierers hervorgehen (z.B. Personalpapiere) erfolgt automatisch eine Benachrichtigung.
Bescheinigungen zur Vorlage bei Versicherungen (für Fahrräder) sowie zur Vorlage bei Konsulaten (z.B. wegen ausländischer Reisepässe) werden ebenfalls gegen eine Verwaltungsgebühr von 6,00 € erstellt.
Sie haben einen Gegenstand gefunden:
In diesem Fall sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Gegenstand unverzüglich beim Fundbüro (siehe Öffnungszeiten) oder bei den Bürgerbüros abgeben.
Aushändigung von Fundsachen
Hier fallen für den/die Verlierer/in Verwaltungsgebühren an in Höhe von 3 % des Wertes, mindestens jedoch 6 €.
Informationen: