Zu den kommunalen Organen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg gehören der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung. Darüber hinaus gibt es in der Stadt einen Seniorenbeirat, einen Ausländerbeirat und eine Behindertenbeauftragte.
Der Bürgermeister leitet die Dienstgeschäfte der Stadt. Er wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Er ist Vorsitzender des Magistrats und für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.
Ihre Dienstgeschäfte betreibt die Stadt in den beiden Rathäusern (Verwaltung) in den Stadtteilen Ginsheim und Gustavsburg. Einen großen Teil ihrer Dienstleistungen bietet die Stadt den Bürgerinnen und Bürgern in ihren Bürgerbüros zu kundenfreundlichen Öffnungszeiten an.
Der Magistrat ist das Verwaltungsorgan der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Er besteht aus dem Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten sowie weiteren sechs ehrenamtlichen Stadträten, also insgesamt acht Mitgliedern. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung die laufende Verwaltung der Stadt.
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die Verwaltung und die Geschäftsführung des Magistrats.
Der Stadtverordnetenversammlung gehören 37 Stadtverordnete an, die ehrenamtlich Tätige im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung sind.
Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Ihre Tätigkeit üben sie nach ihrer freien Überzeugung aus. Das Gemeinwohl ist das oberste Ziel ihrer Arbeit.
Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung.
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung bestimmen. Die Ausschüsse müssen über ihre Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung Bericht erstatten. Die Ausschüsse sind nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammengesetzt.
In Ginsheim-Gustavsburg bestehen die folgenden Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuss
2. Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
3. Sport-, Jugend- und Sozialausschuss
Der Vorsitzende de Stadtverordnetenversammlung wird von dem Ältestenrat bei der Führung der Geschäfte unterstützt. Der Ältestenrat besteht aus der oder dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und den Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie den Vorsitzenden der Fraktionen oder deren Stellvertretungen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat die Bürgerin Christa Schmitt und den Bürger Heinz Jung zu ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (behindertenbeauftragte@gigu.de) gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Gremien sowie alle Bürgerinnen und Bürger über die Bedürfnisse von Behinderten zu informieren. Die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten sollen bei Maßnahmen, insbesondere Bauvorhaben, angehört werden, um die Belange behinderter Menschen zu berücksichtigen.
Der Seniorenbeirat befasst sich als Hilfsgremium des Magistrats mit Anliegen der älteren Generation. Er ist die Interessenvertretung der in Ginsheim-Gustavsburg lebenden älteren Einwohnerinnen und Einwohner und vertritt ihre Belange gegenüber den Gremien. Die Seniorinnen und Senioren von Ginsheim-Gustavsburg wählen den Seniorenbeirat für jeweils vier Jahre.
Der Ausländerbeirat vertritt alle ausländischen Bürgerinnen und Bürger in der Stadt, die nicht aus Ländern der Europäischen Union stammen und deshalb kein Kommunalwahlrecht haben. Er berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Die sieben Vertreter des Ausländerbeirates werden von den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Stadt für 5 Jahre gewählt.