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Einkommensgrenze und Abgabehöhe
Kappungsgrenze

Erläuterungen: Durch die Fehlbelegungsgabe soll der Subventionsvorteil, den der Mieter einer öffentlich-geförderten Wohnung gegenüber einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung hat, abgeschöpft werden. Dieser Mietpreisunterschied ist von vielen Faktoren abhängig und daher sowohl regional als auch hinsichtlich Größe, Ausstattung und Baujahr des Hauses sehr unterschiedlich. Das Land Hessen hat zur Berücksichtigung dieser Unterschiede deshalb für jeden Veranlagungszeitraum eine Rechtsverordnung erlassen, in der diese Unterschiede dargestellt wurden. Alle Städte und Gemeinden sind einer von vier Mietenstufen zugeteilt. Ginsheim-Gustavsburg ist in der Mietenstufe 2, deren Werte untenstehend aufgeführt sind. Dann gibt es eine Einteilung in 6 Baujahrsklassen und 3 verschiedene Wohnungsgrößen. Die Fehlbelegungsgabe wird auf die Differenz (sog. Kappungsgrenze) zwischen der tatsächlich zu zahlenden Grundmiete für die Wohnung und der sich aus der Tabelle ergebenden Obergrenze begrenzt, auch wenn die Berechnung nach dem Einkommen eine höhere Fehlbelegungsgabe ergeben würde.

Ein Beispiel:

3-Personen-Haushalt mit einer Überschreitung der Einkommensgrenze um 70,8 % bewohnt einer 3-Zimmer-Wohnung mit 70 qm Wohnfläche, Baujahr 1972, für die eine Grundmiete von 4,72 €/m² zu zahlen ist.

Berechnung nach Einkommen und Einkommensgrenze:

Bei 63 % Überschreitung ergibt sich eine Abgabe von 2,30 €/m², bei 70 m² Wohnfläche somit 161,00 € im Monat.

Berechnung nach der Höchstbetragstabelle:

Für eine 70 qm-Wohnung mit Baujahr 1972 ist die sog. Kappungsgrenze auf 5,50 €/qm festgesetzt. Die Differenz zur tatsächlich zu zahlende Grundmiete von 4,72 €/qm beträgt daher 0,78 €/qm. Daraus resultiert eine Obergrenze der Fehlbelegungsgabe von 0,78 € x 70 qm = 54,60 €, aufgerundet 55,00 € im Monat.

Höchstbetragstabelle ab 1. Juli 2005
Gültig für den Veranlagungszeitraum 01.07.2005 bis 30.06.2008
- Auszug der Mietenstufe 2 (Anzuwenden für Ginsheim-Gustavsburg). Die Tabelle ist als PDF-Dokumet angefügt

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