

Gewerbezentralregisterauszug (für Privatpersonen):
Der Gewerbezentralregisterauszug muss persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (hier: Bürgerbüro) beantragt werden.
Daneben kann aber auch der gesetzliche Vertreter einen Antrag stellen. Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch einen Bevollmächtigten ( z. B. Rechtsanwalt oder Ehegatte) vertreten lassen.
Notwendige Unterlagen:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesjustizamtes:
Informationen: