Beglaubigungen - amtliche -
-Fotokopie eines Schriftstückes
Wir können für Sie Schriftstücke amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. (z.B. Zeugnisse, Personalausweise, Reisepässe, Rentennachweise).
-Unterschriftsbeglaubigung
Sie können Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen, wenn Sie das Schriftstück persönlich vor Ort unterschreiben.
Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
Folgende Unterlagen werden nicht von uns beglaubigt:
Kosten: Beglaubigungen von Unterschriften 3,83 €
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw., die die Behörde selbst erstellt hat, je Urkunde 1,00 €
(Beglaubigungen für Schüler/innen und Studenten/innen mit nachgewiesenem Wohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg werden kostenlos erstellt)
Notwendige Unterlagen: