Schriftzug der Gemeinde

Haupttext

Bürgerservice

Was erledige ich wo

Anmeldung:

Wenn Sie eine Wohnung in Ginsheim-Gustavsburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Einzug persönlich anmelden.

Seit der Novellierung des Hessischen Meldegesetzes zum 01.02.06 ist nun zwingend vorgeschrieben, dass eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person nur möglich ist, wenn die Vollmacht öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch eine Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigt ist. Alternativ können Sie statt dessen ein Anmeldeformular mitbringen, das die Person, die Sie vertreten sollen, zuvor ausgefüllt und unterschrieben hat.

Eine Vertretung ohne die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Vollmacht oder eines ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars ist nicht möglich.

Bei einem Zuzug mit Hauptwohnsitz innerhalb des Kreises Groß-Gerau ist eine Adressänderung auf dem Kfz-Schein möglich.

Gebühren: keine

Änderung des Kfz-Scheines 11,00 €

Notwendige Unterlagen:

zum Seitenanfang |

Zusatzinformation

« Bürgerservice

Informationen: