Schriftzug der Gemeinde

Aktuelles

1. Nachtragshaushaltsplan 2009

1. Nachtragshaushaltsplan 2009

1. Nachtragshaushaltsplan 2009

Gemäss § 114e Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  1. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein veranschlagter Fehlbedarf sich wesentlich erhöhen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,

  2. sich zeigt, dass im Finanzhaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,

  3. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen bei einzelnen Ansätzen oder einzelnen vorgegebenen Finanzrahmen (Budget) in einem Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen und Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen,

  4. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder

  5. Beamte oder Beschäftigte eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die hierzu notwendigen Stellen nicht enthält.

Die Gründe liegen im Falle der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg vor, so dass die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans für 2009 notwendig wurde. Die Gemeindevertretung hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 in ihrer Sitzung am 14.05.2009 beschlossen; die Bekanntmachung im „Lokalanzeiger“ erfolgte am 28.05.2009.

 

Überblick über die Veränderungen gegenüber dem Ursprungshaushalt 2009

A) Ergebnishaushalt

Erträge
Aufgrund der konjunkturellen Rahmendaten wird eine Reduzierung der Gewerbesteuererträge in Höhe von 1,5 Millionen Euro notwendig.

Durch die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze um 50 Prozent auf 350 Prozent werden aus der Grundsteuer A und B zusätzlich 237.000 Euro an Erträgen erzielt.

Des Weiteren können zusätzliche Erträge von 60.000 Euro aus Bankzinsen wegen langfristiger Festgeldanlage generiert werden.

Aufwendungen
Die Aufwendungen für Kassenkreditzinsen können um 300.000 Euro gesenkt werden. Dies resultiert aus der Reduzierung des Zinssatzes sowie aus der Umwandlung eines Kassenkredites in einen langfristigen Kredit.

Auf der anderen Seite müssen Zinsen für den langfristigen Kredit in der Höhe von 120.000 Euro für ½ Jahr eingeplant werden.

Für die Miete der Geschwindigkeitsmessanlage und die Entwicklungskosten der Filme wurden 15.000 Euro veranschlagt.

Im Kita-Bereich wurden 5 zusätzlichen Erzieher/innen-Stellen ab 1. September wegen der Verordnung zur Neuregelung der Mindestvoraussetzungen in den Tageseinrichtungen für Kinder eingeplant (siehe auch entsprechende Veränderung im Stellenplan).

Beim Produkt „Grünflächen“ erfolgt die Neuveranschlagung der Kosten für die Anpflanzung von Bäumen am Altrheinufer in Höhe von 30.000 Euro im Ergebnishaushalt. Die Veranschlagung im Haushalt 2008 erfolgte unter der Investitionsnummer 308012; dieser Ansatz ist mit Ablauf des Jahres 2008 verfallen.

Aufgrund der Reduzierung der Gewerbesteuererträge wurde die Gewerbesteuerumlage entsprechend angepasst.

Insgesamt erhöht sich der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt um 901.214 EUR auf 4.565.166 EUR.

B) Finanzhaushalt

Einzahlungen
Die größte Veränderung im 1. Nachtrag 2009 ergibt sich durch die Einzahlung aus Kreditaufnahmen. Die Aufnahme eines langfristigen Darlehens in Höhe von 6 Millionen Euro wird notwendig, da die Erlöse aus Grundstücksverkäufen im Gewerbegebiet „Am Mainspitzdreieck“ wohl nicht im erwarteten Umfang realisiert werden können, um damit den kurzfristig aufgenommenen Kassenkredit zur Zwischenfinanzierung der Übernahme der Grundstücke von der Firma DSK zu tilgen.

Zum Anbau an die Kita VI Akazienstraße erhält die Gemeinde vom Land einen Zuschuss in Höhe von 140.000 Euro.

Für die Ortskernsanierung wurde der Zuschuss vom Land um 257.000 Euro erhöht; die Auszahlungen erhöhen sich um 343.000 Euro, da nun konkrete Förderbescheide vorliegen.

Auszahlungen
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat die Gemeinde diverse Investitionsprojekte angemeldet. Im Nachtrag 2009 wurden nun die Eigenanteile, die über das Bundes- und Landesprogramm hinausgehen, veranschlagt. Konkret wurden für die Sanierung des Kommunalen Kinos 638.345 Euro und für den Aufbau des FFW-KFZ HLF 20/16 345.747 EUR eingeplant.

Wegen der hohen Kosten soll auf den Erwerb einer Geschwindigkeitsmessanlage zum Preis von 84.000 Euro verzichtet werden; das Gerät soll statt dessen angemietet werden.

Die Kosten für die Sanierung der Mainzer Straße in Höhe von 640.000 Euro wurden gestrichen; dafür wurde ein pauschaler Ansatz für Straßensanierungen in Höhe von 250.000 Euro eingeplant.

Daneben wurden noch einige geringfügigere Ansätze für Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geringwertige Wirtschaftsgüter neu veranschlagt, die bisher bei einigen Produkten noch nicht vorgesehen waren.

Der Finanzmittelfehlbetrag reduziert sich um 1.506.944 Euro auf 13.085.703 Euro.

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