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Kino im Theaterzelt - das besondere Kinoerlebnis

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Auszeichnungen bei Vereinsrevue

Ab 1. Januar 2011 dunkelblaue Parkausweise für Schwerbehinderte nicht mehr gültig
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2011 die dunkelblauen Parkausweise für außergewöhnlich gehbehinderte und blinde Menschen nicht mehr gültig sind. Ab dann werden nur noch die abgebildeten EU-weit geltenden Parkausweise anerkannt. Diese, mit einem Passfoto der berechtigten Person versehenen Ausweise wurden ab 2001 ausgegeben. Somit dürfte ein Großteil der Betroffenen einen solchen Ausweis bereits besitzen.
Berechtigte, die noch keinen Parkausweis neuer Form erhalten haben, können diesen in den Bürgerbüros der Gemeinde erhalten. Vorzulegen sind dort die „Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung/für Blinde“ (Bescheid der Straßenverkehrsbehörde), der Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes, der alte Parkausweis und ein Passfoto der berechtigten Person. Die neuen Ausweise werden kostenlos ausgegeben.
Nicht mehr gültig:

ab 1. Januar 2011:

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