

Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr im Regierungsbezirk Darmstadt
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit jährlich mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Wie das Regierungspräsidium in Darmstadt mitteilt, ist dies für den Regierungsbezirk Darmstadt, dem Ginsheim-Gustavsburg angehört, nun abgeschlossen.
Dieser Lärmaktionsplan – Teilplan Straßenverkehr - trat mit seiner Veröffentlichung am 15.11.2010 in Kraft. Er kann auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden und ist dort zum Download bereitgestellt.
Außerdem liegt der Aktionsplan vom 15. bis 21. Dezember 2010 in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt unter folgender Adresse zu den dortigen Geschäftszeiten aus:
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Raum 4.053