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Kino im Theaterzelt - das besondere Kinoerlebnis

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Lohnsteuerkarten: Einführung eines neuen elektronischen Verfahrens

Ab dem Jahr 2012 wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Deshalb wird für das Jahr 2011 bereits keine Lohnsteuerkarte mehr ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält ihre Gültigkeit auch für das Jahr 2011.

Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010, wie zum Beispiel Freibeträge, werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.
Ab 2011 wechselt dann die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale wie zum Beispiel Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen von den Meldebehörden in den Kommunen auf die Finanzämter. Das heißt, wenn zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden wird, muss der Arbeitnehmer dies zukünftig dem Finanzamt direkt mitteilen.

Bislang erhielten die Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von der Gemeinde und mussten diese dann an ihre Arbeitgeber weitergeben. Die Arbeitgeber berechneten dann anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer und führten diese an das Finanzamt ab. Ab 2012 werden dem Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Daten des Arbeitnehmers elektronisch durch das Finanzamt direkt zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu der Lohnsteuerkarte und dem neuen Verfahren sind im Internet unter www.hmdf.hessen.de oder www.elster.de abrufbar.

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