

Anbringung und Beschriftung von Briefkästen
In letzter Zeit häufen sich wieder Anfragen in den Bürgerbüros nach Personen, deren Post nicht zugestellt werden kann, da kein Briefkasten vorhanden oder dieser nicht ordnungsgemäß beschriftet ist. Ordnungsgemäß beschriftet heißt, dass die Familiennamen aller zum Haushalt gehörenden Personen am Briefkasten gut lesbar angebracht sein müssen. Diese Beschriftung liegt auch im Eigeninteresse jedes Bewohners, da ansonsten die Gefahr besteht, fristgebundene Schriftstücke erst verspätet zu erhalten und dadurch rechtliche Nachteile hinnehmen zu müssen. Außerdem verursachen Aufenthaltsermittlungen hohe Kosten.
Alle Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter werden daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Briefkästen gut sichtbar angebracht und ordnungsgemäß beschriftet sind.