

Hunde-Anleinpflicht beginnt am 15. März
Ab Montag, 15. März, gilt die „Satzung über das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit“. Danach sind Hunde bis 15. Juli in folgenden Gebieten an der Leine und nur auf den dortigen Wegen zu führen: Neuaue, Langenau, Unteraue, Oberau, Rabenwörth, Kreuzlache, Deichkrone am Althrein/Rhein und die Gebiete „Auf das Kostheimer Klauer“, „Durch die Löcher“ und „Die kurze Gewann“ einschließlich der Wege sowie das Gebiet zwischen der Kreuzlache, dem Bleiauweg, Altrhein, Rhein und der Deichkrone. Die Gebiete sind auf Schildern in der Gemarkung und im Internet unter www.gigu.de dargestellt. Fragen beantwortet das Ordnungsamt unter Tel. 06134/585-340.
Von März bis Juli bringen Wildtiere ihre Jungen zur Welt und ziehen sie auf. Während dieser Zeit ist das Wild in seiner Bewegung eingeschränkt und kann vor frei laufenden Hunden nicht flüchten. Rehkitze haben in den ersten Lebenstagen keinen Eigengeruch. Werden sie von Menschen berührt oder Hunden beschnuppert, nehmen sie diesen Geruch an und werden von den Muttertieren abgelehnt. Auch Vögel sind gefährdet. Werden Bodenbrüter von ihren Gelegen vertrieben, sind diese ungeschützt und werden zur leichten Beute. Auch Außerhalb der Brut- und Setzzeit dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Die für den Hund verantwortliche Person muss jederzeit in der Lage sein, auf den Hund einzuwirken. Zudem müssen alle Hunde im öffentlichen Gebiet ein Halsband mit Name und Anschrift des Halters tragen. Verstöße können geahndet werden. Die Gemeinde bittet alle Hundehalter mitzuhelfen, die heimische Tierwelt zu schützen.