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Kino im Theaterzelt - das besondere Kinoerlebnis
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Auszeichnungen bei Vereinsrevue
Briefwahl für die Bürgermeister- und
Landratsdirektwahl am 7. Februar
Das Wahlamt der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg macht anlässlich der Bürgermeister- und Landratsdirektwahl am 7. Februar nochmals darauf aufmerksam, dass Bürgerinnen und Bürger, die am Wahlsonntag verhindert sind, Briefwahl beantragen können. Die entsprechenden Anträge können schriftlich mit Hilfe der zugestellten Wahlbenachrichtigungskarten oder auch persönlich in den Bürgerbüros gestellt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, mit den auf den Wahlbenachrichtigungskarten genannten Angaben, Anträge auch online über die Internetseite (
www.gigu.de) zu stellen. Wer möchte, kann auch in den Bürgerbüros direkt vor Ort sein Wahlrecht durch Ausfüllen der Briefwahlunterlagen ausüben.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass es wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten rechtzeitig abgesandt werden, damit diese termingerecht beim Gemeindevorstand eingehen. Außerdem können die Wahlbriefe auch in den Bürgerbüros oder Rathäusern abgegeben werden.
Alle Briefwähler erhalten im Hinblick auf eine eventuelle Stichwahl für die Landratsdirektwahl am 28. Februar eine neue Wahlbenachrichtigungskarte. Wähler die am 7. Februar ihr Wahlrecht persönlich in den Wahllokalen ausüben, werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigungskarte sowie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis) mitzubringen. Im Hinblick auf eine mögliche Stichwahl werden in den Wahllokalen die Benachrichtigungskarten nicht einbehalten.
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