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Brandgefahr durch Fluglaternen

Die Gemeindeverwaltung weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass es im Gemeindegebiet nicht erlaubt ist, Flug- beziehungsweise Himmelslaternen aufsteigen zu lassen, da von ihnen Gefahren ausgehen.

Am vergangenen Wochenende gerieten in Dieburg zwei Häuser durch solche Laternen in Brand. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 250.000 Euro.

Die meist aus Reispapier bestehenden Fluglaternen werden mit einer offenen Flamme zum Aufsteigen gebracht und bewegen sich dann in der Luftströmung. Wo sie landen, ist nicht zu beeinflussen. Verursachen sie einen Brand, können die Personen, die sie aufsteigen lassen haben, wegen Herbeiführung einer Brandgefahr oder wegen fahrlässiger Brandstiftung strafrechtlich belangt werden.

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