

Verleihung eines Bürgerpreises
Bis zum 1. September 2009 können Vorschläge für die Verleihung des Bürgerpreises eingereicht werden. Der Bürgerpreis kann an Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, örtliche bürgerschaftliche Initiativen und ortsansässige Unternehmen verliehen werden, die sich durch besondere Aktivitäten im kulturellen oder sozialen Bereich oder im Umweltschutz engagiert und so herausragenden Gemeinsinn bewiesen haben. Die möglichen Verdienste der Vorgeschlagenen sollen ausführlich begründet werden.
Die Entscheidung über die Verleihung des Bürgerpreises fasst eine Jury. Der genaue Text der Richtlinie kann auf der Homepage der Gemeinde (www.gigu.de) unter der Rubrik "Bürgerservice - Satzungen" abgerufen oder unter Tel. 06144/20-181 angefordert werden.
Vorschläge für die Verleihung können schriftlich im verschlossenen Umschlag mit dem Stichwort „Vorschlag Bürgerpreis“ an das Büro des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Postfach 1154, 65452 Ginsheim-Gustavsburg, eingereicht werden.