

Auskunftssperre im Melderegister
Die Gemeindeverwaltung informiert, dass es nun die Möglichkeit gibt, sich gegen die Weitergabe von Meldedaten für Zwecke der Direktwerbung zu schützen.
Nach § 7 des Hessischen Meldegesetzes und § 6 des Melderechtsrahmengesetzes kann jede Person die Weitergabe ihrer Daten durch die Meldebehörde für diese Zwecke verhindern. Erforderlich hierfür ist ein schriftlicher Antrag, der nicht weiter begründet werden muss.
Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage der Gemeinde (www.gigu.de) unter der Rubrik "Bürgerservice - Formulare" abrufbar. Nähere Informationen sind in den Bürgerbüros der Gemeinde erhältlich.