

Meldung von Photovoltaik-Anlagen an die Bundesnetzagentur
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung ihrer Anlage melden. Nur wenn die Anlage gemeldet ist, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den eingespeisten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten.
Diese Meldepflicht betrifft nur Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2009 den Betrieb aufnehmen. Anlagen, deren Strom der Betreiber selbst verbraucht, sind nicht betroffen.
Ein entsprechendes Formular samt Erläuterungen ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de oder im Umweltbüro der Gemeinde, Tel.: 06144/20-164, erhältlich.