Aktuelles
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Gerade in dieser Jahreszeit wachsen Bäume, Sträucher oder andere Anpflanzungen von Anliegergrundstücken auf öffentliche Straßen und Gehwege. Dadurch können Fußgänger behindert oder gefährdet werden und müssen teilweise sogar auf die Fahrbahn ausweichen. Manche Pflanzen versperren auch die Sicht auf Einmündungen, Verkehrszeichen, Ampelanlagen und beeinträchtigen den Fahrzeugverkehr.
Um mögliche Gefahren zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung alle Grundstücksbesitzer, den Bewuchs, der in den öffentlichen Straßenraum hineinragt, entsprechend auszulichten. Das sogenannte „Lichtraumprofil“ muss frei gehalten werden. Der lichte Raum muss über Gehwegen mindestens 2,30 Meter hoch, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter hoch sein.
Die Gemeinde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Eigentümer, die Bäume und Sträucher nicht ausreichend zurückschneiden, für daraus resultierende Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden können.
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