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Neuwahl der Schöffen

In diesem Jahr sind wieder Schöffen für das Amtsgericht Groß-Gerau und das Landgericht Darmstadt zu wählen. Die Wahlperiode der amtierenden Schöffen, die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit, endet am 31.12.2008. Die Wahlperiode der neu zu wählenden Schöffen beträgt fünf Jahre. Die Schöffen wirken in der Regel an zwölf Sitzungstagen im Jahr mit.

Für die Wahl stellen die Gemeinden Vorschlagslisten auf. Grundsätzlich kann jeder Bürger, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, zwischen 25 und 70 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat, Schöffe werden. Personen, die bestimmte Ämter ausüben (zum Beispiel Richter, Staats- oder Rechtsanwälte, Notare, Polizeibeamte) können nicht berufen werden. Wer jemals zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt oder entmündigt wurde, kann das Amt des Schöffen ebenfalls nicht begleiten.

Weitere Informationen zu dem Amt bei der Gemeindeverwaltung, Nancy Knußmann. Bei Interesse erbittet die Gemeinde eine formlose Bewerbung an die Anschrift:
Gemeindeverwaltung
Fachbereich I/2.1
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg


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