

Einwendungen gegen Kohlekraftwerk
Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg wird gegen die beantragte Genehmigung für den Bau des Steinkohleheizkraftwerkes auf der Ingelheimer Aue Einwendung erheben. Grund dafür ist der hohe C02-Ausstoß.
Die Gemeinde wurde in das Verfahren einbezogen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert, da der Ortsteil Gustavsburg innerhalb der Zone liegt, für die nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz die Umweltverträglichkeit in Bezug auf das Werk zu untersuchen ist. Der Bau eines neuen Kohlekraftwerkes ist nach Auffassung der Gemeinde nur vertretbar, wenn es ältere Anlagen mit schlechterer Umweltbilanz ersetzt. In diesem Fall soll jedoch aus wirtschaftlichen Gründen eine moderne emissionsarme Anlage durch eine schlechtere ersetzt werden.
Die Unterlagen zum Bau des Kraftwerkes sind noch bis 1. Februar im Umweltbüro, Zimmer 210, Rathaus Ginsheim, einzusehen. Auch können die Bürger bis 15. Februar Einwendungen erheben und diese bei dem Umweltbüro der Gemeinde abgeben; sie werden dann gesammelt weitergeleitet. Auf der Homepage der Bürgerinitiative "Kohlefreies Mainz" (www.einspruch-kohlekraftwerk.de) sind Argumentationshilfen für die Formulierung von Einwendungen und auch bereits formulierte Standardeinwendungen zu finden. Für Fragen steht Ruth Hebling vom Umweltbüro unter Tel.: 06144/20-164 zur Verfügung.
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