Schriftzug der Gemeinde

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Neuwahl stellvertretende Schiedsperson

Eine neue stellvertretende Schiedsperson ist gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSAG) für die Gemeinde zu wählen. Die Tätigkeit der stellvertretenden Schiedsperson ist ehrenamtlich. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Die Aufgaben der stellvertretenden Schiedsperson bestehen darin, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, mit dem Ziel, eine gültige Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

Für die Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson ist ein zurückhaltendes Auftreten notwendig. Bewerber sollten die Fähigkeit besitzen, eine ruhige Atmosphäre herstellen zu können, sowie die Bereitschaft haben, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen. Personen nach § 3 Abs. 2 HSAG können das Amt nicht bekleiden.

Bewerbungen erbittet die Gemeinde bis spätestens Donnerstag, 31. Januar 2008, an den Gemeindevorstand der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Dr.-Herrmann-Straße 32, 65462 Ginsheim-Gustavsburg.

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