Aktuelles
Offenlage: Entwurf der Natura 2000-Verordnung
Die Gemeindeverwaltung informiert, dass der Entwurf der Natura 2000-Verordnung des Hessischen Umweltministeriums offen gelegt ist. Bis zum 22. Juni können alle Bürgerinnen und Bürger Unterlagen und Pläne bei der Unteren Naturschutzbehörde in Groß-Gerau (Wilhelm-Seipp-Straße 4), der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Darmstadt (Wilhelminenstraße 1-3) oder direkt beim Ministerium in Wiesbaden einsehen. Der Verordnungsentwurf hat zum Ziel, die bereits gemeldeten Gebiete nach dem Hessischen Naturschutzgesetz förmlich auszuweisen. In den zurückliegenden Jahren sind zahlreiche hessische Gebiete nach den Vorgaben der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie an die Europäische Union gemeldet worden.
Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg ist mit den FFH-Schutzgebieten „Ginsheimer Altrhein“ und „Wanderfischgebiete im Rhein“ sowie dem Vogelschutzgebiet „Mainmündung und Ginsheimer Altrhein“ vertreten. Auch angrenzende Schutzgebiete sind für Ginsheim-Gustavsburg möglicherweise von Bedeutung.
Mögliche Stellungnahmen und Einwendungen müssen bis zum 6. Juli abgegeben werden. Weitere Informationen zum Inhalt und dem Verfahren sind unter der Internetadresse
http://natura2000-verordnung.hessen.de abrufbar.
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