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Friedhöfe: Fahrradfahren nicht erlaubt

Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde musste in jüngster Zeit feststellen, dass die Friedhöfe verstärkt mit Fahrrädern befahren werden. Die Friedhöfe als Orte der Ruhe und Pietät dürfen nach der Friedhofssatzung grundsätzlich nicht befahren werden. Ausgenommen hiervon sind Personen mit einer Sondergenehmigung (z.B. aufgrund nachgewiesener gesundheitlicher Einschränkungen). Die Friedhofsverwaltung bittet daher ausdrücklich darum, das Fahrradfahren zu unterlassen und weist darauf hin, dass im Falle der Zuwiderhandlung ein Bußgeld verhängt werden kann.

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