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Verleihung eines Bürgerpreises

Noch bis zum 1. September können Vorschläge für die Verleihung des Bürgerpreises eingereicht werden.

Der Bürgerpreis kann an Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, örtliche bürgerschaftliche Initiativen und ortsansässige Unternehmen verliehen werden, die sich durch besondere Aktivitäten im kulturellen oder sozialen Bereich oder im Umweltschutz engagiert und so herausragenden Gemeinsinn bewiesen haben. Die möglichen Verdienste der Vorgeschlagenen sollen ausführlich begründet werden. Die Entscheidung über die Verleihung des Bürgerpreises fasst eine Jury.

Vorschläge für die Verleihung können von jedermann schriftlich bis zum 1. September im verschlossenen Umschlag mit dem Stichwort „Vorschlag Bürgerpreis“ an das Büro des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Postfach 1154, 65452 Ginsheim-Gustavsburg, eingereicht werden.

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