(24.05.2006) Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises informiert, dass Geflügel ab sofort wieder im Freien gehalten werden kann, sofern es nicht in unmittelbarer Nähe zu Feuchtbiotopen oder Flüssen gehalten wird. Allerdings gilt dies nur für ausgewählte Städte und Gemeinden im Kreis. Der Ortsteil Gustavsburg gehört nach wie vor vollständig zu den Restriktionsgebieten.

Der Ortsteil Ginsheim ist nur im äußerst westlichen Bereich an der Grenze zur Bischofsheimer Gemarkung von der Stallpflicht befreit. Über die genauen Grenzen gibt die Karte des Veterinäramtes Auskunft (siehe unten). In den Restriktionsgebieten muss Hausgeflügel grundsätzlich weiter in geschlossenen Ställen, oder in überdachten (Plane) und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln (Hasendraht) gesicherten Volieren gehalten werden. Die Stallpflicht für diese Gebiete besteht zunächst bis zum 15. August und wird dann vom Bundesministerium neu beurteilt werden.
Weiterhin weist das Veterinäramt darauf hin, dass jeder Tierhalter, der Geflügel im Freiland hält, dem Amt seinen Namen, Anschrift und Standort der Haltung anzeigen muss. Der Tierhalter ist verpflichtet, bei in Freiland gehaltenem Geflügel, unabhängig von der Größe seines Tierbestandes, Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, z.B. Sicherung des Tierbestandes gegen unbefugten Zutritt, Desinfektionsmaßnahmen und Schadnagerbekämpfung. Hierüber müssen Aufzeichnungen geführt werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin dazu aufgerufen, vermehrte Todesfälle von Wassergeflügel oder Greifvögeln den Behörden zu melden.
Weitere Auskünfte bezüglich der Geflügelpest und der bestehenden Restriktionsgebiete im Kreis Groß-Gerau erteilt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer: 06152 98750. Fragen zur Geflügelpest können auch im Internet unter www.vogelgrippe.hessen.de aufgerufen werden.